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Anwaltsempfehlung beschäftigt BGH

Posted By Anja Krüger On 4. Juli 2012 In Archiv 2006-2012 | No Comments | Drucken

Der Streit um Vergünstigungen für Kunden, die der Anwaltsempfehlung ihres Rechtsschutzversicherers folgen, geht vor den Bundesgerichtshof (BGH). Die HUK-Coburg legt Revision gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg (Az.: 3 U 236/11) ein, das eine Regelung des Versicherers zur Eigenbeteiligung kassiert hatte. Danach steigt die Eigenbeteiligung nach einem Schaden für Kunden nicht, wenn sie einen von dem Unternehmen vorgeschlagenen Anwalt nehmen. Die Rechtsanwaltskammer München sieht darin eine unzulässige Einschränkung der freien Anwaltswahl. In der ersten Instanz war die Anwaltskammer gescheitert, in der zweiten hatte sie gewonnen. Weil viele Rechtsschutzversicherer vergleichbare Klauseln wie die HUK-Coburg haben, würde ein Grundsatzurteil des BGH zahlreiche Kunden betreffen.

Anja Krüger

Quelle: Financial Times Deutschland


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