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Nicht ohne meinen Anwalt

Posted By Anja Krüger On 6. Juli 2012 In Archiv 2006-2012 | No Comments | Drucken

Rechtsschutzversicherer müssen die Kosten für juristischen Beistand bei einerSchlichtung tragen

Wer einen Rechtsstreit nicht vor Gericht austragen will, sondern auf eine Mediation setzt, sollte dennoch auf keinen Fall auf den eigenen Anwalt verzichten. Denn ohne juristischen Beistand drohen Nachteile. Rechtsschutzversicherer propagierten aber, dass Kunden bei einer Mediation auf einen Anwalt verzichten sollen, kritisierte Monika Maria Risch, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein, am Donnerstag vor Journalisten in Köln. „Mit einer Mediation ist in der Regel der Verzicht auf Rechte verbunden“, sagte sie. „Auf Rechte verzichten kann man aber nur, wenn man sie kennt.“ Deshalb sei die Anwesenheit eines Anwalts wichtig.

Die Mediation ist eine Form der außergerichtlichen Konfliktlösung, bei der ein unbeteiligter Dritter zwischen den streitenden Parteien zu vermitteln versucht. Das kann ein Jurist sein, muss aber nicht. Noch spielen diese Verfahren im Justizalltag eine untergeordnete Rolle. Die Bundesregierung hat mit Blick auf die überlasteten Gerichte aber die Weichen dafür gestellt, dass sich das ändert. Auch Rechtsschutzversicherer hoffen darauf. Diese Form der Konfliktlösung ist für sie billiger als Gerichtsverfahren.

Doch müssen Rechtsschutzversicherer auch bei einer Mediation in der Regel die Kosten für den juristischen Beistand tragen. „Kunden fast aller Rechtsschutzversicherer haben einen Anspruch darauf“, sagte der Fachanwalt für Versicherungsrecht Joachim Cornelius-Winkler. Wer einen Anwalt zur außergerichtlichen Streitschlichtung mitnimmt, kann nicht nur dessen Sachverstand nutzen. Ein weiterer Vorteil: Macht der Jurist einen Fehler, und sein Mandant wird bei der Schlichtung über den Tisch gezogen, kann der Anwalt in die Verantwortung genommen werden. Mediatoren haften für ihre Entscheidung nicht.

Drei von vier Rechtsschutzversicherern bieten mittlerweile die Mediation als Leistung an, manche sogar mit eigenen Streitschlichtern. „Die Auswahl des Mediators sollte nicht dem Versicherer überlassen werden“, sagte Cornelius-Winkler. „Der Mediator muss unabhängig sein.“

Viele Rechtsschutzversicherer haben Hotlines, bei denen sich Kunden bei einem drohenden Rechtsstreit Rat holen können. Dort wird ihnen oft die Mediation als Alternative zu einem Gerichtsverfahren empfohlen. Weil die Versicherer Kosten sparen wollen, werde Kunden nicht gesagt, dass sie ein Recht auf einen Anwalt haben, moniert Cornelius-Winkler.

Nach den Erfahrungen der Juristen vermitteln Versicherer gern sogenannte Shuttle-Mediationen, denn sie sind besonders preisgünstig. Dabei spricht der Schlichter nacheinander mit den Kontrahenten und versucht, in Einzelgesprächen zu vermitteln. „Sinn einer Mediation ist aber gerade, die Parteien an einen Tisch zu bekommen und eine Einigung zu erzielen“, sagte Cornelius-Winkler. Bei diesen Verfahren drohten die Interessen des Kunden unter die Räder zu geraten, denn der Schlichter sei ja nicht dazu da, sie zu vertreten. Deshalb sollten sich Kunden nicht darauf einlassen.

Anja Krüger

Quelle: Financial Times Deutschland


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