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Nicht ohne meinen Schutzmann

Posted By Anja Krüger On 20. August 2012 In Archiv 2006-2012 | No Comments | Drucken

Wer nach einem unverschuldeten Unfall nicht die Polizei holt, riskiertfinanzielle Nachteile

Der Münsteraner Polizeipräsident Hubert Wimber hat mit einem Interview eine heftige Kontroverse ausgelöst: Wimber ist zurzeit Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Polizeipräsidenten und fordert, dass bei Autounfällen mit Blechschäden keine Beamte mehr anrücken sollen. Fachanwälte lehnen diesen Vorschlag kategorisch ab. „Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, sollte auf jeden Fall die Polizei rufen“, sagt der Rechtsanwalt Jörg Elsner, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.

Polizeichef Wimber ist der Auffassung, dass seine Leute damit nur Zeit verschwenden – die sie für etwas anderes besser einsetzen könnten. „Mit einem Personalaufwand von regelmäßig zwei Kollegen und einem Zeitaufwand von ein bis eineinhalb Stunden klären wir Sachverhalte für die Haftpflichtversicherer auf“, kritisiert er gegenüber der WAZ Mediengruppe. Politiker, Funktionäre der Polizeigewerkschaft sind empört über den Vorschlag – die Versicherer nicht, obwohl sie die Angegriffenen sind. „Wenn es sich um einen reinen Blechschaden handelt, ist es aus Sicht der Versicherer nicht nötig, die Polizei zu holen“, sagt ein Sprecherin des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Auf den Versicherungsschutz habe es keine Auswirkungen, ob die Polizei an Ort und Stelle sei oder nicht. Wichtig sei für die Beteiligten, dass sie alle erforderlichen Daten austauschen. Versicherer und Automobilklubs bieten im Internet den Europäischen Unfallbericht zum Ausdrucken an. Das ist ein Protokollvordruck, der Unfallgegnern hilft, nach einem Crash wichtige Informationen festzuhalten, und den beide Seiten unterschreiben.

Verkehrsrechtler Elsner warnt Autofahrer davor, nach einem Unfall die Sache ohne Hilfe der Uniformierten zu klären. Möglicherweise muss derjenige, der für den Zusammenstoß nicht verantwortlich ist, sonst einen Teil des Schadens tragen oder zumindest eine Absenkung des Schadensfreiheitsrabatts in Kauf nehmen. „Wenn ein Schaden nicht aufgenommen wird, kommt es häufig dazu, dass eine Partei hinterher erklärt: Es war ganz anders“, sagt er. Um das zu verhindern, fehlt Unfallbeteiligten in der Regel die Erfahrung. „Die Parteien wissen nicht, worauf es ankommt“, sagt er. Der Europäische Unfallbericht kann seiner Auffassung nach die Polizei nicht ersetzen. Die Profis ermitteln die erforderlichen Informationen, fertigen eine Unfallskizze und nehmen die Aussagen von Beteiligten und Zeugen auf. „Die erste Aussage am Unfallort hat vor Gericht ein sehr hohes Gewicht“, sagt er.

Elsner kann sich vorstellen, warum die Versicherer nichts dagegen haben, wenn Unfallbeteiligte die Polizei nicht holen. „Wenn nicht mehr zu klären ist, wer an dem Unfall schuld ist, wird der Schaden geteilt“, sagt der Anwalt. Dann fällt der Schadenfreiheitsrabatt für beide Parteien an. Und wenn beide in der Kaskoversicherung eine Eigenbeteiligung haben, sinkt die für die Assekuranz fällige Summe.

Anja Krüger

Quelle: Financial Times Deutschland


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