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Kenntnis der Arztakten für Versicherungsschutz wichtig

Posted By Friederike Krieger On 30. August 2012 In Archiv 2006-2012 | No Comments | Drucken

Berufsunfähigkeitspolice ist bei Unstimmigkeiten gefährdet

Friederike Krieger Anja Krüger

Anja Krüger und Friederike Krieger

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, sollte sich Klarheit darüber verschaffen, welche Diagnosen Ärzte dokumentiert haben. Gibt es Widersprüche zwischen den Angaben der Kunden zur Gesundheit und den Unterlagen der Mediziner riskieren sie, im Falle einer Berufsunfähigkeit kein Geld zu bekommen. Darauf weist der Kölner Versicherungsberater Detlef Lülsdorf hin.

Gesetzlich Versicherte erhalten diese Informationen bei der Krankenkasse oder den Kassenärztlichen Vereinigungen, den Abrechungsstellen der niedergelassenen Ärzte. Privatpatienten bekommen zwar mit der Rechnung in der Regel die Diagnose. Trotzdem sollten auch sie auf Nummer sicher gehen und die Unterlagen bei ihren Medizinern einsehen. „Patienten ist oft nicht klar, was der Arzt dokumentiert“, sagt Lülsdorf. Kranke finden, sie haben einen Schnupfen – aber der Arzt hält die Diagnose Allergie fest. Auch Verwechslungen kommen vor, sodass in Krankenakten die Diagnosen anderer auftauchen. Den Fehler Jahre später nachzuweisen ist schwer. „Akzeptiert der Versicherer vor dem Abschluss, dass der Kunde bestimmte Vorerkrankungen hat, ist der auf der sicheren Seite“, sagt er.

Bevor Berufsunfähigkeitsversicherer einen Kunden akzeptieren, stellen sie Fragen zu Beruf und Gesundheit. Von den Antworten hängt ab, ob und zu welchem Preis der Kunde eine Police bekommt. Verbraucherschützer weisen immer wieder darauf hin, dass Kunden bei der Beantwortung der Fragen ehrlich sein sollten. Bei einer Berufsunfähigkeit prüfen die Versicherer den Fall genau, Unstimmigkeiten fallen auf. Sie begutachten auch die Unterlagen der behandelnden Ärzte.

Kunden müssen Mediziner und andere an der Abrechnung und Behandlung Beteiligte vor Vertragsabschluss von der Schweigepflicht entbinden. Tritt eine Berufsunfähigkeit dann ein, sollten Kunden die generelle Schweigepflichtentbindung zurückziehen und von Fall zu Fall die Vollmacht gewähren, rät Lülsdorf. „Dann behalten sie den Überblick, was der Versicherer letztendlich macht.“

Quelle: Financial Times Deutschland


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