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Mehr als ein rotes Tuch

Posted By Friederike Krieger On 19. November 2012 In Archiv 2006-2012 | No Comments | Drucken

Lebensversicherern fällt es wegen des Niedrigzinses schwer, ihre Garantien zu erwirtschaften. Auch die neuen Eigenkapitalregeln sind ein Problem

Friederike Krieger

Friederike Krieger

Lange hat die Assekuranz behauptet, die Finanzkrise ginge sie nichts an. Doch inzwischen ist klar: Die Branche ist nicht immun gegen die Turbulenzen an den Kapitalmärkten. Der anhaltende Niedrigzins setzt vor allem Anbietern von Lebensversicherungen zu. Bei diesen Verträgen sagen Versicherer Kunden eine Mindestverzinsung des Sparanteils an den Beiträgen zu, der für die gesamte, oft Jahrzehnte lange Laufzeit gilt. Aktuell beträgt er bei neu abgeschlossenen Verträgen nur noch 1,75 Prozent. Doch die Gesellschaften haben noch etliche Verträge mit einer Garantieverzinsung von vier Prozent im Bestand. Derzeit verdienen sie aber deutlich weniger, wenn sie Kapital frisch anlegen.

Die Unternehmen versichern zwar, diese Situation durchstehen zu können. Doch die Zweifel, ob dem wirklich so ist, mehren sich. So geht die Bundesregierung davon aus, dass bei länger anhaltenden Niedrigzinsen ab 2018 immerhin 20 Prozent der Anbieter die Anforderungen der Aufsicht an Rückstellungen und Eigenmittel nicht mehr erfüllen könnten.

„Die Versicherer müssen aktiv damit anfangen, die hochprozentigen Garantien in ihren Beständen zu senken“, sagt Carsten Zielke, Versicherungsanalyst bei Société Générale. Das ist auf mehreren Wegen möglich. So könnte die Finanzaufsicht BaFin die Garantiezinsen zeitweise aussetzen. Das Problem: Auch wenn die Versicherer dies in den darauffolgenden Jahren wieder aufholen müssten, wäre damit das Vertrauen der Kunden in das Produkt zerstört. Zielke bevorzugt deshalb eine freiwillige Umtauschaktion: „Der größte Hebel darin besteht, das auf freiwilliger Basis zu tun“, sagt er. „Wenn allein schon 30 Prozent der Kunden dabei mitmachen würden, würden die Versicherer ungefähr eine Verdopplung des verfügbaren Risikokapitals erreichen.“

Doch die niedrigen Zinsen sind nicht das einzige Problem der Branche. Auch die kommenden EU-Eigenkapitalvorschriften Solvency II belasten die Assekuranz. Damit sollen die Versicherer gezwungen werden, Eigenmittel je nach Risiko vorzuhalten – sowohl bei den eigentlichen Versicherungsrisiken als auch bei denen aus ihren Kapitalanlagen. Die Einführung der neuen Regeln war zuletzt immer weiter nach hinten verschoben worden, auch weil Solvency II in der ursprünglich gewollten Form gerade bei Lebensversicherern zu großen Problemen geführt hätte. Inzwischen hat das Europäische Parlament eine Reihe von Abschwächungen beschlossen.

Jetzt sollen die Regeln in der aktuellen Form noch einmal in allen Mitgliedsstaaten von Versicherern getestet werden, indem sie ihre aktuellen Zahlen in das Solvency-II-Modell eingeben. Erst dann will Brüssel die finale Version beschließen. Zuletzt hat die EU Anfang 2015 als Startdatum angepeilt, doch das scheint nicht mehr haltbar. „2016 ist der wahrscheinlichere Termin“, sagt Kurt-Georg Hummel, Abteilungsleiter bei der BaFin. Ab dann sollen die neuen Eigenkapitalanforderungen greifen, während andere Elemente von Solvency II wie Vorgaben zum Risikomanagement und Berichtspflichten vorgezogen werden könnten.

Damit können sich viele Versicherer anfreunden – solange das Endergebnis stimmt. „Wenn die Anforderungen übertrieben ausfallen, kann das dazu führen, dass die Lebensversicherung kein attraktives Geschäftsfeld mehr ist, zumindest für Aktiengesellschaften“, sagt Torsten Utecht, Finanzchef der deutschen Generali. Derzeit habe die Lebensversicherung für Aktionäre noch den Charme, dass sich mit relativ wenig Kapitaleinsatz Renditen von rund zwölf Prozent erwirtschaften lassen. Wenn die Kapitalanforderungen aber immens steigen und die Aktionäre Geld zuschießen müssen, sehe das anders aus. „Aber wir hoffen alle, dass der Gesetzgeber und die Regulatoren vernünftig genug sind, die Vorgaben entsprechend zu verändern“, sagt Utecht.

Ein weiterer Streitpunkt bei Solvency II ist die Unterlegung der Anlagerisiken mit Eigenkapital. Demnach müssen Staatsanleihen – auch aus EU-Krisenländern – grundsätzlich nicht mit zusätzlichem Kapital unterlegt werden. Aktien oder Immobilieninvestments dagegen schon. Diese Vorgaben hätten schon jetzt viel Schaden angerichtet, sagt Zielke von Société Générale: „Damit hat man die Branche in eine Asset-Allokation getrieben, die ihnen schon heute die höheren Renditemöglichkeiten nimmt.“ Staatsanleihen brächten langfristig nicht genug ein, als das Lebensversicherer damit ihre Garantien bedienen könnten.

Auch Frank Ellenbürger, Vorstand bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG, sähe es lieber, wenn die Versicherer mehr in andere Anlagen wie Aktien investieren würden. Bei Solvency II werde vieles derzeit umgearbeitet, wie die Unterlegung der langfristigen Garantieverpflichtungen mit Eigenkapital. „Das Fass, was nicht wieder aufgemacht wird, sind die Eigenkapitalanforderungen bei Infrastruktur- und Aktieninvestments“, sagt Ellenbürger: „Hier müsste eine Öffnung stattfinden, nicht nur aus einzelwirtschaftlichen, sondern auch aus volkswirtschaftlichen Erwägungen.“

Quelle: Financial Times Deutschland


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