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Fehlerfreies Management durch D&O-Versicherung

Posted By Dr. Mark Wilhelm On 30. September 2013 In Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken

Ein D&O-Versicherungsfall ist für den betroffenen Manager oft langwierig und unerquicklich. Um nicht in die Verlegenheit zu kommen, sichern Manager ihre Entscheidungen immer mehr ab. Innovationen bleiben dabei oft leider auf der Strecke.

Dr. Mark Wilhelm_Wilhelm Rechtsanwälte

Der Rechtsanwalt Mark Wilhelm ist Partner bei der Kanzlei Wilhelm Rechtsanwälte in Düsseldorf

© Wilhelm Rechtsanwälte

Auf Basis der verfügbaren Informationen müssen Manager die richtigen Entscheidungen treffen. Dass Fehler menschlich sind, wissen auch die Gesellschafter der Unternehmen. Die D&O-Versicherung leistet verschiedene Beiträge zur Vermeidung solcher Fehler. Sie schützt den Manager und das Unternehmen vor den finanziellen Folgen fahrlässiger Fehlentscheidungen, die zu einem Schaden für das Unternehmen führen (sogenannter Innenregress als Regelfall in Deutschland). Soweit die Theorie.

Die im internationalen Vergleich strengen Haftungsregeln für Manager in Deutschland machen es den Entscheidungsträgern nicht leicht, Risiken einzugehen. Innovatives wirtschaftliches Handeln ist aber von Risiken geprägt. Hinzu tritt die Dynamik bestimmter Situationen, die schnelle Entscheidungen erfordert. Tritt der Schadenfall aufgrund eines Fehlers ein, wird heute die D&O-Versicherung herangezogen. Das gestaltet sich nicht immer einfach.

Das Management glaubt an das Rundum-sorglos-Paket. Das Unternehmen ist überzeugt, der Schaden werde durch die Versicherung behoben. Der Versicherer tritt in die Regulierung ein und untersucht den Fall. Verschiedene Effekte treten auf:

Zunächst erfordert der Versicherungsfall die Inanspruchnahme des Managers. Unternehmen, die mit ihrem Management bisher zufrieden waren, wollen ihre Führungskräfte nicht verlieren, auch wenn sie einen Fehler begangen haben. Es widerstrebt diesen Unternehmen, den Manager zur Realisierung von Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Hier räumt der Gesetzgeber den Managern ein, ihren Freistellungsanspruch gegen den Versicherer an das Unternehmen abzutreten. Das sehen die Versicherer nicht gerne, da sie ein Zusammenwirken des Managements mit dem Unternehmen zu ihrem Nachteil vermuten.

Kommt es zur Regulierung des Falles, bereitet der Versicherer auf Basis der vom Unternehmen angeforderten Informationen den Fall neu auf. Er verteidigt den Manager (im Falle der Abtretung sich selbst) gegen den Anspruch des Unternehmens. Gleichzeitig dienen die Informationen dazu, um möglicherweise später den Deckungsanspruch zu diskutieren. Eine Regulierung im Einvernehmen mit dem Unternehmen und dem Management findet nur in Ausnahmefällen statt. Das führt zum Effekt, dass eine D&O-Schadenregulierung sich über Jahre hinzieht und der Manager sich verunsichert fühlt.

Der Konflikt zwischen Vollkaskomentalität des Managements beziehungsweise des Unternehmens und der Verhinderung des Missbrauchs der D&O-Versicherung flammt auf. Der Druck auf den Manager selbst wird hoch. Sollte er noch im Unternehmen tätig sein, ist es wahrscheinlich, dass auch interne Konflikte stattfinden, da sein Fehlverhalten im Detail diskutiert wird. Musste er das Unternehmen bereits verlassen, sieht er sich auf dem Weg zu einem neuen Job fast unüberwindbaren Hindernissen ausgesetzt. In Schwebe befindliche Haftungsansprüche begeistern neue Arbeitgeber nur selten und verbinden ein Risiko mit der möglichen Führungskraft, das es zu vermeiden gilt.

Im Eskalationsstadium des Konflikts steigen die Abwehrkosten, die wiederum die Deckungssumme reduzieren. Je mehr Vorstandsmitglieder ein Unternehmen in Anspruch nimmt, desto drastischer steigen die Abwehrkosten. Der einzelne Manager sieht sich der steigenden Gefahr seines persönlichen Ruins gegenüber.

Immer mehr Manager kennen heutzutage die Abläufe eines Versicherungsfalles entweder selbst oder aus dem Kollegen- und Bekanntenkreis. Ein Effekt ist, dass Manager ihre Entscheidungen absichern; allerdings nicht mehr durch ihre originären Managementfähigkeiten, sondern durch Dritte. Sie ziehen Berater heran. Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind heute damit befasst, eine Vielzahl von Managemententscheidungen durch Gutachten abzusichern, um die „Enthaftung“ des Managers im Vorfeld zu gewährleisten. Berater sind aber durch ebenso strenge Haftungsregeln dazu verpflichtet, auf denkbare Risiken hinzuweisen. Das Management trifft deshalb häufig nur noch die risikofreie Entscheidung.

Die Managemententscheidung ist dann zwar fehlerfrei. Doch Innovationen bleiben auf der Strecke. Entscheidungsspielräume verengen sich.

Der Rechtsanwalt Mark Wilhelm ist Partner bei der Kanzlei Wilhelm Rechtsanwälte in Düsseldorf


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