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Zurück in die Zukunft: Änderung des Revisionsrechts

Posted By Henning Schaloske On 9. Dezember 2013 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken

Legal Eye – die Rechtskolumne: Damit Banken und Versicherer nachteilige Urteile des Bundesgerichtshofs nicht in letzter Sekunde verhindern, hat der Gesetzgeber das Revisionsrecht geändert: Ab dem 1. Januar 2014 ist nach Beginn der mündlichen Verhandlung eine Revisionsrücknahme oder ein Anerkenntnis ohne Zustimmung der anderen Partei nicht mehr möglich. Die entscheidende Frage ist, ob die betreffenden Verfahren künftig überhaupt noch zum Bundesgerichtshof gelangen.

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