Zurück in die Zukunft: Änderung des Revisionsrechts

Legal Eye – die Rechtskolumne: Damit Banken und Versicherer nachteilige Urteile des Bundesgerichtshofs nicht in letzter Sekunde verhindern, hat der Gesetzgeber das Revisionsrecht geändert: Ab dem 1. Januar 2014 ist nach Beginn der mündlichen Verhandlung eine Revisionsrücknahme oder ein Anerkenntnis ohne Zustimmung der anderen Partei nicht mehr möglich. Die entscheidende Frage ist, ob die betreffenden Verfahren künftig überhaupt noch zum Bundesgerichtshof gelangen.

Weiterlesen:
Sie haben im Moment kein aktives Abo. Hier können Sie ein Abo abschließen.

Unseren Abo-Service erreichen Sie unter abo@versicherungsmonitor.de.

Dieser Beitrag ist nur für Premium-Abonnenten vom Versicherungsmonitor persönlich bestimmt. Das Weiterleiten der Inhalte – auch an Kollegen – ist nicht gestattet. Bitte bedenken Sie: Mit einer von uns nicht autorisierten Weitergabe brechen Sie nicht nur das Gesetz, sondern sehr wahrscheinlich auch Compliance-Vorschriften Ihres Unternehmens.

Diskutieren Sie mit