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Posted By Friederike Krieger On 23. Januar 2014 In Abo,Allgemein,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat ein Urteil der Vorinstanz bestätigt, wonach Klauseln der Allianz zur Beteiligung der Kunden an den Kostenüberschüssen unwirksam sind. Kleinsparern könnte demnach ein Nachschlag zustehen. Um wie viel Geld es geht, ist umstritten.
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