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Von Henning Schaloske Am 31. März 2014 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne: Streit gehört zum Tagesgeschäft von Versicherern. Umso mehr überrascht, dass sie die Streitbeilegung in Versicherungsverträgen häufig eher beiläufig regeln und die Vorteile alternativer Streitbeilegungsverfahren, insbesondere von Mediations- und Schiedsverfahren, nicht ausschöpfen. Soweit Schiedsklauseln verwendet werden, sind diese zudem nicht selten fehlerhaft oder führen zu Schwierigkeiten in der praktischen Anwendung. Im Vergleich zu anderen Branchen besteht deutlicher Nachholbedarf.
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