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PRIIPs gilt auch für Versicherungen

Posted By Friederike Krieger On 2. April 2014 In Abo,Allgemein,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken

Die Anlegerinformations-Verordnung der EU ist auf Kapitallebensversicherungen erweitert worden. Versicherer müssen den Kunden demnach vor Vertragsabschluss noch detailliertere Informationen als bisher zukommen lassen. Staatlich anerkannte Altersvorsorgeprodukte wie Riester- und Rürup-Renten sind von der Verordnung ausgenommen.

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