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Von Friederike Krieger Am 17. Juni 2014 In Abo,Allgemein,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken
Bei unverschuldeten Unfällen haben Radfahrer auch dann vollen Anspruch auf Schadenersatz, wenn sie keinen Helm getragen haben, so der Bundesgerichtshof. Versicherer können Helmverweigerern demnach keine Mitschuld an einem Schaden anlasten.
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