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Grenzen für Rechtsschutzversicherer aufgezeigt

Von Monika Maria Risch Am 30. Juni 2014 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken

Legal Eye – die Rechtskolumne: Der Rechtsschutzversicherer Deurag darf nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt Kunden nicht mehr dazu zwingen, sich einer Mediation mit einem von der Gesellschaft ausgesuchten Streitschlichter zu unterziehen, bevor Kosten für die Rechtsverfolgung übernommen werden. Bleibt zu hoffen, dass die Rechtsschutzversicherer jetzt Produkte entwickeln, die ein faires außergerichtliches Verfahren in anwaltlicher Begleitung ermöglichen.

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