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Posted By Arno Schubach On 14. Juli 2014 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne: Die Pflicht zur Offenlegung der Vermittlerprovisionen ist in letzter Minute wieder aus dem Lebensversicherungsreformgesetz herausverhandelt worden. Eine solche Verpflichtung ist zwar kein Allheilmittel. Wenn dadurch jedoch auch nur ein Teil der problematischen Versicherungsabschlüsse aufgrund fehlerhafter Beratung vermieden würde, wäre es aber zumindest ein begrüßenswerter Teilerfolg gewesen.
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