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Von Friederike Krieger Am 16. Juli 2014 In Abo,Allgemein,Aufsicht & Regeln,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken
Kunden, die Lebensversicherungen nach dem umstrittenen Policenmodell abgeschlossen haben, steht kein Anspruch auf Rückabwicklung zu. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Rechtsfrage landet damit nicht erneut beim Europäischen Gerichtshof – zu Unrecht, glauben Verbraucherschützer.
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