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Mehr Gestaltungsfreiheit für Vertragsparteien

Posted By Henning Schaloske On 4. August 2014 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken

Legal Eye – Die Rechtskolumne: In der Haftpflichtversicherung hat der Gesetzgeber die Definition des Versicherungsfalls den Vertragsparteien überlassen. Dennoch stand in den vergangenen Jahren vor allem die Verwendung und Ausgestaltung des Claims Made-Prinzips in der D&O-Versicherung im Brennpunkt der Diskussion. Der Bundesgerichtshof hat nun in einem kürzlich veröffentlichten Urteil die Gestaltungsfreiheit der Versicherer gestärkt. Das ist zu begrüßen.

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