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Posted By Michael Piepenbrock On 17. November 2014 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne: Versicherer trifft nur dann eine Beratungspflicht, wenn ein Anlass hierfür erkennbar ist. Die Einführung neuer, leistungsstärkerer Verträge zählt nicht unbedingt dazu. Daher sollten Kunden selbst die Initiative ergreifen und regelmäßig ihre Deckung durch den Versicherer oder einen Makler prüfen lassen. Auch für Wohnungseigentümer, die Umbauten planen, ist dies sehr wichtig.
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