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Aufklärungsobliegenheit: Der Versicherer entscheidet

Von Michael Piepenbrock Am 15. Dezember 2014 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken

Legal Eye – Die Rechtskolumne: Nach einem Schadenfall bestimmt der Versicherer, welche Angaben er von seinem Kunden zur Ermittlung des Sachverhaltes benötigt. Der Versicherungsnehmer sollte dem Auskunftsbegehren grundsätzlich sehr gewissenhaft und vollständig nachkommen. Verweigert er seine Mitwirkung unberechtigt, riskiert er den Verlust seines Anspruches beziehungsweise eine Kürzung der Leistung.

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