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Posted By Ilse Schlingensiepen On 29. Dezember 2014 In Abo,Allgemein,Aufsicht & Regeln,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken
Die Debeka muss wegen des Verstoßes gegen Datenschutzbestimmungen bei der Zusammenarbeit mit Tippgebern im öffentlichen Dienst eine Geldbuße von 1,3 Mio. Euro zahlen. Damit ist das Verfahren des rheinland-pfälzischen Datenschutzbeauftragten gegen den Versicherer beendet. Die Debeka stellt zudem 600.000 Euro für eine Stiftungsprofessur zur Verfügung.
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