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Posted By Michael Piepenbrock On 12. Januar 2015 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken
Legal Eye – die Rechtskolumne: Die beiden Stürme „Elon“ und „Felix“ haben am Wochenende vor allem im Norden Deutschlands für Verwüstung gesorgt. Für Schäden an Immobilien kommt in der Regel die Sturmversicherung auf, die in die verbundene Gebäudeversicherung integriert ist. Bei mittelbaren Schäden, die erst in Folge des weiteren Geschehens entstehen, oder bei nicht ausreichender Windstärke, kann der Versicherungsnehmer aber leer ausgehen.
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