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Totschlagargument Erprobungsklausel

Posted By Lars Winkler On 19. Januar 2015 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken

Legal Eye – Die Rechtskolumne: Versicherer berufen sich immer häufiger auf eine vermeintliche Verletzung der Erprobungsklausel, um den Deckungsschutz der Produkthaftpflichtversicherung zu verweigern. Die Klausel schließt die Deckung aus, wenn Erzeugnisse vor dem Verkauf nicht nach den anerkannten Regeln der Technik oder Wissenschaft getestet worden sind. Vor allem bei exotischen Produkten gibt es aber gar keine allgemeinverbindlichen Regeln, wie ein Erzeugnis zu erproben ist.

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