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Von Anne-Christin Gröger Am 27. Januar 2015 In Abo,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken
Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft setzt sich dafür ein, dass freiberufliche Geburtshelferinnen sich bestimmten Qualitätsanforderungen unterwerfen müssen. Erfüllen sie diese nicht, soll ihnen die Berufserlaubnis entzogen werden.
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