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Posted By Jonas Tauber On 28. Januar 2015 In Abo,Allgemein,Aufsicht & Regeln,Nachrichten,Versicherer | No Comments | Drucken
Den Versicherungsombudsmann haben 2014 insgesamt 19.900 Beschwerden erreicht, und damit mehr als in jedem anderen Jahr zuvor. Der Grund für den Anstieg sind offenbar zwei Urteile des Bundesgerichtshofs, nach denen Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten in der Regel unzulässig sind. Für Beschwerden über Kredite ist der Versicherungsombudsmann allerdings meist nicht zuständig.
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