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D&O: „Wissentliche Pflichtverletzung“ bleibt unscharf

Posted By Herbert Palmberger On 2. Februar 2015 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken

Legal Eye – Die Rechtskolumne: Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung neue Regeln für den Ausschlusstatbestand der wissentlichen Pflichtverletzung in der D&O-Versicherung aufgestellt. Sie schaffen zwar mehr Klarheit, doch der Begriff der wissentlichen Pflichtverletzung bleibt unscharf. Er sollte ganz aus den Bedingungen der Versicherer gestrichen werden. Stattdessen sollte der Versicherer dann leistungsfrei bleiben, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich und widerrechtlich einen Schaden verursacht hat.

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