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Posted By Michael Piepenbrock On 9. Februar 2015 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne: Wohlhabende Privatpersonen haben häufig auch wertvolle Kunstgegenstände in ihren Haushalten. Über eine Hausratversicherung sind sie nur unzureichend abgesichert. Besser ist eine spezielle Kunstversicherung, die umfassende Deckung bietet. Kunst ist nicht nur Kulturgut, sondern schon lange auch Status und Lebensstil. Neben Museen, Galerien und institutionellen Sammlern trifft man auch in privaten Haushalten auf Kunst.
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