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BGH-Urteil: Lebensversicherer können aufatmen

Posted By Anna Gentrup On 11. Februar 2015 In Abo,Allgemein,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken

Der Bundesgerichtshof hat am Mittwoch die Klage eines Kunden gegen die Allianz Lebensversicherung in dritter Instanz abgewiesen. Der 71-Jährige meinte, der Versicherer habe ihn nicht ausreichend an den Bewertungsreserven beteiligt. Was ein milliardenschweres Urteil für die Branche hätte werden können, endet damit erfolglos. In dem Rechtsstreit selbst ging es um 657 Euro. Verbraucherschützer kritisieren, dass Versicherte jetzt keinerlei Recht auf eine Prüfung haben, ob sie fair am Ertrag der Policen beteiligt werden.

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