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Posted By Lars Winkler On 16. Februar 2015 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne: Immer öfter geben Versicherer im Schadensfall ihren Kunden eine Deckungszusage unter Vorbehalt. Damit wollen sie ein Druckmittel gegenüber dem Versicherungsnehmer in der Hand behalten, falls es zum Streit kommt. Besonders ärgerlich ist diese Taktik, wenn der Versicherer den Kunden zusätzlich monatelang mit Nachfragen zum Schadensfall mürbe macht.
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