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Risikoausschluss oder „verhüllte Obliegenheit“?

Posted By Herbert Palmberger On 2. März 2015 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Regeln über die Rechtsfolgen beziehungsweise die Leistungsfreiheit des Versicherers bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls kommen oft in Gewand eines Risikoausschlusses daher. Da sie ein bestimmtes Verhalten des Versicherungsnehmers einfordern, werden sie in der Rechtsprechung als „verhüllte Obliegenheiten“ gewertet – was eine komplizierte Beweisführung nötig macht. Stimmen werden laut, Abschied von dieser Praxis zu nehmen.

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