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BGH zu Brandschäden durch den Mieter

Posted By Michael Piepenbrock On 9. März 2015 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken

 Legal Eye – Die Rechtskolumne   Wenn ein Mieter Schäden an einem Gebäude verursacht, trifft ihn grundsätzlich eine Pflicht zum Schadenersatz. Der BGH hat nun den Schutz des Mieters vor Ansprüchen des Vermieters erhöht. Hat der Vermieter eine Gebäudeversicherung, muss er den Schaden im Normalfall durch den Versicherer regulieren lassen und kann sich nicht an den Mieter wenden. Will der Vermieter den Versicherer nicht in Anspruch nehmen, muss er den Schaden auf eigene Kosten beseitigen lassen.

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