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Von Lars Winkler Am 16. März 2015 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne: Kommt es im Schadenfall zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer zu Diskussionen über Schadenursache und Schadenhöhe, wird häufig ein Sachverständiger eingeschaltet. Das Ergebnis der Begutachtung ist für Versicherungsnehmer oft enttäuschend. Deshalb sollten sie nicht unüberlegt der Beauftragung eines Sachverständigen zustimmen. Vorab ist neben der Qualifikation stets auch die Neutralität des Sachverständigen sicherzustellen. Zudem gilt es, etliche Fragen zusammen mit dem Versicherer zu klären.
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