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Germanwings: Schäden auch bei Suizid gedeckt

Posted By Herbert Fromme On 27. März 2015 In Abo,Allgemein,Industrieversicherung,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken

Der grausame Hintergrund des Absturzes des Germanwings-Fluges 4U 9525 ändert nur wenig an dem Millionenschaden, der auf die Versicherer unter Führung der Allianz zukommt. Denn die Haftpflichtversicherer der Lufthansa müssen in jedem Fall zahlen. Aber der mögliche Suizid des Co-Piloten könnte dafür sorgen, dass die Versicherer auf Änderungen an den Systemen drängen, mit denen Cockpit-Türen gegen das Eindringen aus der Fluggastkabine geschützt sind, heißt es bei Branchenexperten. Außerdem werden die Versicherer wohl auf der Zweipersonen-Regel für Cockpit-Anwesenheit bestehen.

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