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Posted By Herbert Palmberger On 30. März 2015 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne: Der Bundesgerichtshof hatte schon vor längerer Zeit entschieden, dass Versicherungsnehmer keine Obliegenheitspflichten mehr treffen, wenn der Versicherer die Deckung endgültig abgelehnt hat. Das Urteil sorgt immer noch für Furore. Kritiker fürchten, dass es ein Freibrief für Kunden ist, ihren Versicherer täuschen zu können, ohne Sanktionen fürchten zu müssen. Dem ist nicht so, die Aufregung über dieses Urteil ist unberechtigt.
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