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Posted By Herbert Fromme On 9. April 2015 In Abo,Allgemein,Industrieversicherung,Nachrichten,Top News | No Comments | Drucken
Die US-Luftfahrtbehörde hat drei Versicherungsgesellschaften erlaubt, Drohnen für die Prüfung von Risiken und die Erfassung von Schäden einzusetzen. Allerdings gelten strenge Auflagen. Für die drei Gesellschaften AIG, State Farm und USAA ist die Entscheidung trotzdem ein Erfolg, schließlich müssen die Auflagen nicht auf Dauer so bleiben. Für die Gesellschaften gilt: Die schnellstmögliche Schadenabwicklung ist der Schlüssel für den Erfolg, gerade nach Katastrophen und anderen Großschäden. Luftfahrtversicherer sind skeptisch.
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