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Posted By Michael Piepenbrock On 13. April 2015 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne: Bei der Abtretung von Versicherungsansprüchen an Dritte können Probleme auftreten. Insbesondere wenn der Leistungsanspruch noch nicht feststeht, ist Vorsicht geboten. Dritte, die sich einen Anspruch vom Versicherungsnehmer abtreten lassen wollen, sollten die Werthaltigkeit des Anspruchs daher genau prüfen. Kompliziert werden kann es vor allem in der Gebäudeversicherung.
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