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Posted By Michael Piepenbrock On 15. Juni 2015 In Abo,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Mit deutlichen Worten kritisiert der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, das einem Versicherungsnehmer einen Leistungsanspruch aus einer Einbruchdiebstahlversicherung versagt hatte. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts sei ein Anspruch zu versagen, da das Spurenbild nicht stimmig sei und somit nicht zweifelsfrei auf einen Einbruch schließen lasse. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass der Versicherer beweisen muss, dass ein Einbruch nicht stattgefunden hat. Ein nicht eindeutiges Spurenbild reicht für die Leistungsverweigerung nicht aus.
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