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Vorsicht bei Ausschreibungen

Posted By Lars Winkler On 22. Juni 2015 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Unternehmen sollten bei der Ausschreibung von Versicherungsverträgen Vorsicht walten lassen. Weil sie dabei die Versicherungsbedingungen vorgeben, drohen sie, als Verwender dieser Bedingungen zu gelten. Zweifel bei der Auslegung der Klauseln gehen dann zu ihren Lasten. Um dieses Risiko zu vermeiden, sollten sie im sogenannten Verhandlungsverfahren ausschreiben – und im Nachgang dann auch tatsächlich noch die eine oder andere Klausel mit dem Versicherer diskutieren.

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