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Posted By Herbert Palmberger On 6. Juli 2015 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Um zu verhindern, dass der Anspruch auf eine Versicherungsleistung verjährt, nutzen viele Versicherungsnehmer Mahn- und Güteanträge. Dieses Vorgehen hat aber seine Tücken, wie zwei aktuelle Urteile des Bundesgerichtshofs zeigen. Besser wäre es, möglichst gar nicht in die Nähe von Verjährungsfristen zu geraten. Wo sich dies nicht vermeiden lässt, sollten Versicherer großzügiger mit Verjährungsverzichtserklärungen sein.
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