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Transitionals – Gleichbehandlung durch die BaFin

Posted By Jan Schröder On 27. Juli 2015 In Abo,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Im Rahmen des Übergangs zum Aufsichtsregime Solvency II können Versicherer bei der BaFin einen Antrag auf Genehmigung von Übergangsmaßnahmen für die Bewertung ihrer Rückstellungen einreichen. Diese Übergangsmaßnahmen sind vielfach erforderlich, damit die Unternehmen bereits ab dem 1. Januar 2016 die Solvenzkapitalanforderungen nach Solvency II erfüllen. Die BaFin hat bei den bisherigen Genehmigungsverfahren mit Augenmaß agiert und dabei den Maßstab gesetzt, wann mit einer Genehmigung der Übergangsmaßnahmen zu rechnen ist. Dieser Maßstab gilt aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes sowohl für laufende als auch für künftige Genehmigungsverfahren.

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