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Lebensversicherung – Vorsicht bei der Bezugsberechtigung

Posted By Michael Piepenbrock On 10. August 2015 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Wer nach einer Scheidung die begünstigte Person in seiner Lebensversicherung ändern will, muss das dem Versicherer mitteilen. Ansonsten kann es sein, dass der geschiedene Partner anstelle des neuen im Todesfall die Leistungen des Versicherers bekommt. Außerdem muss eine solche Änderung unbedingt schriftlich erfolgen, so ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs.

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