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Posted By Lars Winkler On 17. August 2015 In Abo,Allgemein,Industrieversicherung,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Makler,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Wer ein Produkt kauft, um es weiterzuverkaufen oder es in ein eigenes Produkt einzubauen, sollte beim Verzicht auf Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer vorsichtig sein. Der Käufer schränkt damit nicht nur seine Gewährleistungsansprüche ein, sondern er gefährdet möglicherweise auch seinen Versicherungsschutz. Besondere Vorsicht ist bei Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüssen geboten, die nicht branchenüblich sind oder nach Abschluss des Versicherungsvertrages vereinbart werden.
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