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Posted By Herbert Palmberger On 28. September 2015 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Beschuldigen sich Vorstand und Aufsichtsrat gegenseitig, die Verantwortung für eine Pflichtverletzung zu tragen, führt das zu einem unlösbaren Interessenkonflikt beim D&O-Versicherer: Er muss gleichzeitig für den Vorstand und gegen den Aufsichtsrat argumentieren, andererseits aber auch für den Aufsichtsrat und gegen den Vorstand. Aus diesem Grund sollten Vorstand und Aufsichtsrat nicht in einer einheitlichen Police versichert sein und am besten nicht einmal bei derselben Gesellschaft.
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