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Man kann nicht zwei Herren dienen

Posted By Lars Gatschke On 30. September 2015 In Abo,Allgemein,Kommentare,Meinung am Mittwoch,Top News | 1 Comment | Drucken

 Meinung am Mittwoch  Eine Doppelzulassung von Versicherungsmaklern als Versicherungsberater, wie sie Anfang der Woche diskutiert wurde, ist keine gute Idee. Abgesehen davon, dass Makler laut Gewerberecht nicht rechtlich beraten dürfen, besteht die Gefahr der Rosinenpickerei: Der Vermittler wählt je nach Fall die Vergütungsform, die ihm gerade vorteilhaft erscheint. Zudem besteht der Anreiz, zweimal abzukassieren: Beim Verbraucher für die Beratung und beim Versicherer für die Vermittlung einer Police.

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