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Posted By Andreas Börner On 12. Oktober 2015 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Mit dem Insurance Act 2015 werden die Regeln für Versicherungsverträge in Großbritannien denen im deutschen Versicherungsvertragsrecht ähnlicher. Damit könnte einer der letzten Beweggründe für ausländische Industrie- und Spezialversicherer entfallen, Versicherungsverträge bei Großrisiken nach englischem Recht abzuschließen. Der vor wenigen Tagen in Kraft getretene Consumer Rights Act 2015, der für Anbieter von Telematiktarifen relevant sein wird, könnte wiederum Vorbote für Neuerungen im deutschen Verbraucherschutzrecht sein.
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