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Posted By Rita Reichard On 30. November 2015 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken
Legal Eye – Die Rechtskolumne Dem krankheits- oder unfallbedingten Verlust der Arbeitskraft steht allzu häufig eine fehlende finanzielle Absicherung gegenüber. Alle nach dem 1. Januar 1961 Geborenen erhalten aus der gesetzlichen Rentenversicherung bestenfalls eine unzureichende Erwerbsminderungsrente – und auch das häufig erst nach einem langwierigen Verfahren. Eine private Berufsunfähigkeitsabsicherung ist daher unabdingbar. Doch auch hier werden Erwerbstätigen beim Abschluss und im Leistungsfall viele Steine in den Weg gelegt.
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