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Vorsicht bei Verjährungsverzicht

Von Christian Terno Am 14. Dezember 2015 In Abo,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken

 Legal Eye – Die Rechtskolumne  Gegen Ende des Kalenderjahres ist die Verjährung von Ansprüchen ein häufiges Thema für die Versicherungswirtschaft. Häufig wird versucht, mit Verjährungsverzichtserklärungen den Zeitdruck aus dem Streit um eine Zahlung zu nehmen. Dabei gilt es jedoch einiges zu beachten: Wollen Gläubiger gegen Ende einer Verzichtserklärung verhindern, dass die Verjährung eintritt, müssen sie zügig ein Mahnverfahren vorantreiben. Ansonsten droht die Verjährung.

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