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Höchstrechnungszins: Eine fahrlässige Entscheidung

Posted By Sven Giegold On 6. Januar 2016 In Abo,Allgemein,Kommentare,Meinung am Mittwoch | No Comments | Drucken

 Meinung am Mittwoch  Die Entscheidung der Politik, den für die Garantiezinsen maßgeblichen Höchstrechnungszins nun doch nicht abzuschaffen oder deutlich abzusenken, ist falsch. Denn mit dem Wert signalisiert der Gesetzgeber den Versicherten eine Scheinsicherheit. Der Höchstrechnungszins orientiert sich an Durchschnittszinsen aus der Vergangenheit, die in der aktuellen Marktsituation längst nicht mehr mit sicheren Anlagen zu erzielen sind. Die deutsche Politik und die Versicherungsaufsicht müssen ihren Kuschelkurs mit der Versicherungsbranche korrigieren.

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