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Posted By Friederike Krieger On 13. Januar 2016 In Abo,Allgemein,Aufsicht & Regeln,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken
Nachdem bereits das Landgericht und das Oberlandesgericht Stuttgart Klauseln der Allianz zur Überschussbeteiligung bei Riester-Verträgen für unwirksam erklärt haben, hat sich nun auch der Bundesgerichtshof diesem Urteil angeschlossen. Die Klauseln erwecken laut Gericht den Eindruck, dass alle Kunden Anspruch auf eine Beteiligung an den Kostenüberschüssen haben, obwohl das nur für Verträge mit einem Garantiekapital ab 40.000 Euro gilt. Nach Angaben der Allianz sind rund 260.000 Policen betroffen, denen der Versicherer nachträglich bereits jeweils rund 10 Euro gutgeschrieben hat.
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