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Unterm Strich schlecht beraten

Posted By Rita Reichard On 25. Januar 2016 In Abo,Allgemein,Kommentare,Legal Eye – Die Rechtskolumne,Top News | No Comments | Drucken

 Legal Eye – Die Rechtkolumne  Das Versicherungsvertragsgesetz sieht bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen besondere Beratungs- und Dokumentationspflichten vor. Unter anderem sollen Vermittler die individuellen Umstände des Verbrauchers hinreichend einbeziehen. In der Praxis kann davon aber keine Rede sein. Viele Dokumentationen erschöpfen sich im schematischen Ankreuzen bestimmter Themenfelder oder enthalten eine Fülle standardisierter Satzbausteine. Leidtragende sind am Ende die Kunden, denen im Streitfall die von ihnen unterzeichnete Dokumentation auf die Füße fällt.

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