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BGH: Makler dürfen keine Schäden regulieren

Von Herbert Fromme Am 28. Januar 2016 In Abo,Allgemein,Aufsicht & Regeln,Makler,Nachrichten,Top News | No Comments | Drucken

Die deutschen Versicherungsmakler haben eine schmerzhafte Niederlage vor dem Bundesgerichtshof erlitten. Sie dürfen künftig nicht mehr mit Vollmacht der Versicherer Schäden regulieren. Das Gericht sieht darin einen Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz. In erster Linie ist die Regulierung von kleinen Schäden betroffen. Der Maklerverband VDVM prüft eine Verfassungsklage. Die Makler suchen jetzt nach Auswegen. Ein Weg: Sie könnten Assekuradeure werden.

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