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Von Jonas Tauber Am 5. Februar 2016 In Abo,Allgemein,Aufsicht & Regeln,Industrieversicherung,Nachrichten,Top News,Versicherer | No Comments | Drucken
Das 2015 verabschiedete IT-Sicherheitsgesetz soll Industriezweige, die von besonderer Bedeutung für die Allgemeinheit sind, besser auf Hackerattacken und andere Cyberrisiken vorbereiten. Es geht neben Branchen wie der Energie- und Wasserversorgung auch um das Finanzwesen. Bisher war allerdings offen, ab wann genau Betriebe als kritische Infrastrukturen gelten. Jetzt hat das Bundesinnenministerium einen ersten Verordnungsentwurf zur Klarstellung vorgelegt.
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